Schweigepflicht
Diskretion und Schweigepflicht sind mir wichtig und bilden für mich die Basis für ein tragfähiges Vertrauensverhältnis unserer Zusammenarbeit. Die Sitzungen finden in einem geschützten Rahmen statt und die Inhalte bleiben dort. Nur so kann Offenheit und Wohlergehen entstehen, was Voraussatzung ist für die Arbeit mit Hypnose.
Die Schweigepflicht entfällt nur dann, wenn auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung eine Auskunftspflicht oder ein Auskunftsrecht besteht oder Sie mich aufgrund besonderer Umstände ausdrücklich zur Auskunftserteilung ermächtigen.
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